Verkehrsregeln für Wohnwagen-Gespanne in Kroatien – Alles, was Camper wissen müssen (2025)

Wer mit dem Wohnwagen nach Kroatien reist, darf sich auf traumhafte Küstenstraßen und gut ausgebaute Autobahnen freuen. Damit der Campingurlaub jedoch entspannt bleibt, ist es wichtig, die geltenden Verkehrsregeln für Wohnwagen-Gespanne in Kroatien zu kennen. Viele Vorschriften unterscheiden sich von denen in Deutschland oder Österreich – gerade bei Tempolimits, Mitführpflichten und Alkoholgrenzen.

In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um die Straßenverkehrsordnung in Kroatien, speziell für Wohnwagen-Gespanne und Wohnmobile.

Verkehrsregeln für Wohnwagen-Gespanne in Kroatien: Tempolimits

Die Geschwindigkeitsvorschriften sind in Kroatien streng geregelt – und Verstöße können teuer werden. Während Pkw ohne Anhänger schneller unterwegs sein dürfen, gelten für Gespanne deutlich niedrigere Grenzen.

Geschwindigkeit für Pkw ohne Anhänger:

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 90 km/h
  • Schnellstraße: 110 km/h
  • Autobahn: 130 km/h

Geschwindigkeit für Wohnwagen-Gespanne (unabhängig vom Gewicht):

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 80 km/h
  • Schnellstraße: 80 km/h
  • Autobahn: 90 km/h

Geschwindigkeit für Wohnmobile:

  • Innerorts: 50 km/h (egal ob unter oder über 3,5 t)
  • Außerorts: 90 km/h bis 3,5 t / 80 km/h über 3,5 t
  • Schnellstraße: 110 km/h bis 3,5 t / 80 km/h über 3,5 t
  • Autobahn: 130 km/h bis 3,5 t / 90 km/h über 3,5 t

Falls ihr auch schonmal verwirrt wart über Tempolimits, die nie per Schild angezeigt werden, aber nie aufgehoben werden: Tempolimits, die durch Schilder angezeigt werden, gelten in Kroatien bis zur nächsten Kreuzung, wenn sie nicht vorher aufgehoben werden.


Kindersicherung im Auto oder Wohnmobil

Kroatien legt großen Wert auf die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr. Camper sollten diese Vorschriften unbedingt einhalten:

  • Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht in Fahrzeugen transportiert werden, die keine Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen haben.
  • Kinder unter 1,35 m benötigen einen nach Gewicht und Größe passenden, EU-zugelassenen Kindersitz. Bei rückwärtsgerichteten Sitzen auf dem Beifahrersitz muss der Airbag deaktiviert sein.
  • Kinder zwischen 1,35 m und 1,50 m dürfen nur auf der Rückbank mitfahren. Ein normaler Gurt ist ausreichend.
  • Erst ab 1,50 m Körpergröße ist das Mitfahren vorne auf dem Beifahrersitz erlaubt.

Mitführpflicht: Was im Wohnwagen-Gespann dabei sein muss

Die kroatische Polizei kontrolliert streng, ob alle vorgeschriebenen Utensilien an Bord sind. Für Camper gilt daher eine erweiterte Mitführpflicht:

  • Verbandskasten
  • 2 Warndreiecke (bei PKW ohne Anhänger genügt eines)
  • Warnweste für jeden Insassen
  • Ersatzlampenset (entfällt bei reinen LED-, Xenon- oder Neon-Fahrzeugen)

Alkoholgrenze in Kroatien

Die Promillegrenze ist strenger geregelt als in vielen anderen Urlaubsländern:

  • 0,5 Promille für Fahrer über 25 Jahre mit Pkw unter 3,5 t
  • 0,0 Promille für Fahrer unter 25 Jahren
  • 0,0 Promille auch für Lenker von Fahrzeugen und Gespannen über 3,5 t

Rettungsgasse und weitere Vorschriften

Wie in vielen europäischen Ländern gilt auch bei Verkehrsregeln für Wohnwagen-Gespanne in Kroatien:

  • Bei Stau oder stockendem Verkehr auf mehrspurigen Straßen muss eine Rettungsgasse gebildet werden – zwischen der linken und den übrigen Fahrspuren.

Außerdem wichtig für Camper mit abnehmbarer Anhängerkupplung:

  • Wer ohne Anhänger unterwegs ist, darf nicht mit montierter Kupplung am Straßenverkehr teilnehmen.

Dokumente und Versicherung

Für die Einreise nach Kroatien benötigst du:

  • Führerschein
  • Zulassungsschein
  • Benützungsbewilligung (falls erforderlich)

👉 Digitale Dokumente gelten meist nur im Heimatland – deshalb immer die Originale mitführen.

Die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ist offiziell nicht vorgeschrieben. Da jedoch häufig Versicherungsnachweise für Anhänger verlangt werden, empfiehlt es sich dringend, die Grüne Karte für Zugfahrzeug und Anhänger mitzunehmen.


Verkehrsregeln für Wohnwagen-Gespanne in Kroatien

FAQ: Häufige Fragen zu Verkehrsregeln für Wohnwagen-Gespanne in Kroatien

Darf ich in Kroatien mit meinem Wohnwagen schneller als 90 km/h auf der Autobahn fahren?

Nein. Gespanne dürfen auf Autobahnen höchstens 90 km/h fahren – unabhängig vom Gewicht.

Brauche ich in Kroatien zwei Warndreiecke, wenn ich mit Wohnwagen unterwegs bin?

Ja, für Gespanne ist die Mitnahme von zwei Warndreiecken Pflicht.

Was Promille-Grenze gilt für Wohnwagen-Gespanne in Kroatien?

Wohnwagen-Gespanne über 3,5 t Gesamtgewicht fallen unter die 0,0 Promille-Regel.

Muss ich bei der Fahrt mit dem Wohnwagen die Grüne Versicherungskarte für Kroatien zwingend dabeihaben?

Offiziell nicht – praktisch aber sehr empfehlenswert, da es sonst zu Diskussionen bei Kontrollen kommen kann.

Was passiert, wenn ich mit montierter abnehmbarer Anhängerkupplung, aber ohne Anhänger unterwegs bin?

Das ist in Kroatien nicht erlaubt und kann mit Bußgeld geahndet werden.


Fazit: Gut vorbereitet in den Kroatien-Urlaub starten

Die Verkehrsregeln für Wohnwagen-Gespanne in Kroatien sind klar definiert – und wer sie kennt, vermeidet Bußgelder und unnötigen Stress. Besonders wichtig sind die reduzierten Tempolimits für Wohnwagen, die Mitführpflicht von zwei Warndreiecken und die strengen Alkoholgrenzen. Mit den richtigen Dokumenten und der Grünen Versicherungskarte im Gepäck steht einer sicheren Fahrt an die Adria nichts mehr im Weg.

Tipp: Die nationalen Verkehrsinfos und Kontakte findest du auf der HAK-Seite.

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