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Bern, Schweiz
Camping Jungfrau Lauterbrunnen
- Saison: Ganzjährig
- Hunde erlaubt
- Sanitär
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Land
Campen zwischen Viertausendern und tiefblauen Seen: vom alpinen Hochgebirge über das mediterrane Tessin bis ins seenreiche Mittelland. Vignette ist Pflicht.
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Tessin, Schweiz
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Überblick
Die Schweiz ist ein Gebirgsland: Fast die Hälfte der Fläche gehört zu den Alpen, mit Viertausendern wie dem Matterhorn im Wallis und der Dufourspitze als höchstem Punkt des Landes. Dazwischen und darunter liegt ein außergewöhnlich seenreiches Land – vom großen Genfersee im Westen über den Vierwaldstättersee in der Mitte bis zum Bodensee im Nordosten. Vier Sprachregionen treffen hier aufeinander, und südlich der Alpen wird das Tessin schon mediterran, mit Palmen und warmen Seen.
Fürs Camping teilt sich das Land in wenige große Räume. Das alpine Kernland vom Berner Oberland über das Wallis bis nach Graubünden bringt einen in die Täler unter Gletschern und Gipfeln. Das Tessin ist der milde Süden an Lago Maggiore und Luganersee. Rund um den Vierwaldstättersee liegt die klassische Zentralschweiz, und im flacheren Mittelland ziehen sich die Plätze an die Ufer der Genferseeregion und ins Drei-Seen-Land am Fuß des Juras.
Highlights
Die Hauptsaison ist der Sommer, und das hat mit der Höhe zu tun: Viele Alpenplätze öffnen erst spät im Frühjahr und schließen im Herbst wieder, wenn es in den Tälern kühl wird. Von Frühsommer bis in den frühen Herbst hat man die breiteste Auswahl und offene Pässe. Im milden Tessin und im tieferen Mittelland reicht die Saison länger; ganzjährig geöffnet ist dagegen nur ein kleiner Teil der Plätze.
Im alpinen Kernland steht man in aller Regel in einem Tal, mit den Bergen ringsum und den Gipfeln über sich. Andernorts prägt das Wasser das Bild: im Tessin das palmengesäumte Seeufer, in der Zentralschweiz der Vierwaldstättersee, im Mittelland die großen Seen und Flüsse. Weil das Land klein ist, liegen diese Welten dicht beieinander – zwischen Gletscherblick und mediterranem Tessiner See liegt manchmal nur eine Passfahrt oder ein Autoverlad.
Auf Autobahnen gilt in der Schweiz Vignettenpflicht – für Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen. Es gibt nur die Jahresvignette (keine Kurzzeitvariante), erhältlich als Klebe- oder digitale E-Vignette; sie gilt vom Dezember des Vorjahres bis Ende Januar des übernächsten. Wohnmobile über 3,5 Tonnen zahlen statt der Vignette eine pauschale Schwerverkehrsabgabe, die vor der Einreise online zu entrichten ist. Die Alpenpässe selbst sind kostenlos, im Winter aber oft gesperrt; wer dann eine Alpenquerung braucht, nutzt einen Autoverlad (Autozug) etwa durch den Lötschberg, den Furka oder den Vereina – diese kosten separat.
Wildcampen ist in der Schweiz nicht einheitlich geregelt – die Vorschriften unterscheiden sich von Kanton zu Kanton und teils von Gemeinde zu Gemeinde. In Naturschutzgebieten, Wildruhezonen, Jagdbanngebieten und im Schweizerischen Nationalpark ist freies Übernachten ganz verboten. Einzelnes Biwakieren oberhalb der Baumgrenze wird vielerorts geduldet, ist aber kein Freibrief; auf Privatgrund braucht es die Erlaubnis des Eigentümers. Wer freistehen möchte, fragt am besten vorab bei Gemeinde oder Polizei nach.
Campingplätze
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St. Gallen, Schweiz
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Tessin, Schweiz
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St. Gallen, Schweiz
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Zürich, Schweiz
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FAQ
Ja. Auf Autobahnen gilt Vignettenpflicht für Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen, und es gibt nur die Jahresvignette, keine Kurzzeitvariante. Sie ist als Klebevignette oder digitale E-Vignette erhältlich. Schwerere Wohnmobile über 3,5 Tonnen zahlen stattdessen eine pauschale Schwerverkehrsabgabe, die vor der Einreise online fällig wird.
Das hängt davon ab, was du suchst. Fürs Hochgebirge mit Gipfeln und Gletschern steht man im Berner Oberland, im Wallis oder in Graubünden. Wer Wärme und Seebaden will, fährt ins Tessin. Die Zentralschweiz am Vierwaldstättersee verbindet Berge und See, und im Mittelland rund um die Genferseeregion und das Drei-Seen-Land geht es flacher und milder zu.
Es gibt keine landesweit einheitliche Regel – die Vorschriften unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde. In Naturschutzgebieten, Wildruhezonen und im Schweizerischen Nationalpark ist freies Übernachten verboten, einzelnes Biwakieren oberhalb der Baumgrenze wird andernorts oft geduldet. Auf Privatgrund brauchst du die Erlaubnis des Eigentümers; im Zweifel vorab bei der Gemeinde nachfragen.